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Anmeldung Garagen- und Hofflohmärkte 2024 – Neubiberg und Unterbiberg

Sie möchten Ihre Verkaufsfläche, d.h. Garage, Garten oder Hof auf Ihrem Grundstück, für unsere privaten Flohmärkte in Neubiberg und Unterbiberg anmelden? Prima! Dann füllen Sie bitte das folgende Formular (siehe unten) vollständig aus und überweisen die anfallende Gebühr in Höhe von 8,- Euro auf das nachfolgende Konto. Frühbucher bis 31. Mai 2024 zahlen nur 5,- Euro pro Standeintrag.

Interessierte, die keine eigene Verkaufsfläche auf Ihrem Grundstück haben, können ihre Schätze, nach vorheriger Anmeldung, auf dem Marktplatz Unterbiberg verkaufen.

Ulrich Sahm
IBAN: DE42 3101 0833 9911 2839 19
(Santander-Bank)

WICHTIG: BITTE GEBEN SIE ALS VERWENDUNGSZWECK
„Hofflohmarkt“ sowie Ihren Namen und Ihre Adresse an,
damit wir die Zahlung richtig zuordnen können.

Anmeldeschluss ist Montag, der 24. Juni 2024. Die Standgebühr spenden wir wieder vollständig für einen guten Zweck. Sobald Ihre Anmeldung und der Betrag bei uns eingetroffen sind, nehmen wir Ihre Adresse (ohne Namen) in die Übersichtskarte (Google Map) mit den aktuellen Ausstellern auf, welche Interessierte zu Ihnen leitet.

Folgende Spielregeln gilt es zu beachten: 
Der gewerbliche Verkauf sowie der Verkauf auf öffentlichen Gehwegen und Flächen ist untersagt. Bei Mietwohnungen müssen die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer gefragt werden und den Verkauf genehmigen. Die Haftung / Verantwortung übernimmt die angemeldete Person mit der angegebenen Adresse, nicht der Veranstalter. Veranstalter der Garagen- und Hofflohmärkte sind der Arbeitskreis „Tauschen, Teilen & Fairtrade“ von Neubiberg for Future und das Kulturamt der Gemeinde Neubiberg.

Die Hofflohmärkte finden bei jedem Wetter, d.h. auch bei Regen, statt und werden NICHT verschoben. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen bei Rückfragen unter hofflohmaerkte@neubiberg-for-future.de zur Verfügung.

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VERBINDLICHE ANMELDUNG einer Verkaufsfläche

bei den Garagen- und Hofflohmärkten in Neubiberg und Unterbiberg am 29. Juni 2024 von 10-16 Uhr.

  • Für die 2. Option, d.h. die GEMEINSCHAFTSFLÄCHE IN UNTERBIBERG gilt: Sie nutzen KEINE private Verkaufsfläche und Ihre private Anschrift erscheint NICHT in Google Maps.
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