Der Landschaftspark Hachinger Tal
Der Landschaftspark auf dem ehemaligen Flugplatz zwischen den Gemeinden Unterhaching, Neubiberg und Ottobrunn wird in diesen Pandemie-Zeiten mit ihren Beschränkungen als Freizeit- und Erholungsgelände von vielen Anwohnern stärker genutzt als in „normalen“ Zeiten. Das ist verständlich, denn in dem weitläufigen Gelände gibt es für Groß und Klein Gelegenheit zu vielfältigen Aktivitäten oder auch nur einfach zum Spazierengehen und die Natur genießen.
Bodenbrüter im Landschaftspark
Aber der Park bietet nicht nur uns Menschen ein Refugium in der frischen Luft, sondern er ist mit seinen weiten Wiesenflächen, Büschen und Gehölzen auch ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere. Gerade bodenbrütende Vögel, deren Bestand in den letzten Jahren stark zurück gegangen ist, da sie auf Grund der Intensivierung der Landwirtschaft, des Flächenverbrauches und der Verkehrsinfrastruktur immer weniger ungestörte Rückzugsgebiete finden, haben hier noch ideale Flächen, auf den sie brüten und den Nachwuchs aufziehen können.
Die Feldlerche
Einer dieser Vögel ist die Feldlerche (Vogel des Jahres 2019), die schon Anfang Februar aus ihren Überwinterungsgebieten zu uns zurückkehrt und ab März mit dem Brutgeschäft beginnt. Die Feldlerche ist ein kleiner, unscheinbar braun gesprenkelter Vogel, der uns vor allem bei ihrem steilen Sinkflug auffällt, wenn sie hoch über den Wiesen ihr Lied trällert. Sie baut ihr Nest mitten in die Wiese. Die Küken verlassen ca. nach 11 Tagen das Nest und sind nach etwa 30 Tagen selbständig. Wird die Lerche beim Brüten oder Hudern der Küken gestört, z.B. durch Spaziergänger oder Hunde, verlässt sie fluchtartig das Nest was zur Folge haben kann, dass Eier oder Küken auskühlen oder auch Fressfeinden, wie z.B. Krähen oder dem Fuchs zum Opfer fallen. Auch andere Bodenbrüter, wie Rebhuhn, Wachtel oder Braunkehlchen sind schon im Landschaftspark gesichtet worden. Doch leider gehen deren Bestände, wie bei den Lerchen auch im Park immer mehr zurück.
Kennzeichnung der Flächen im Landschaftspark mit Betretungsverbot
Um den Vögeln eine möglichst ungestörte Brut und Aufzucht der Jungen zu ermöglichen, gilt ein Betretungsverbot für Spaziergänger, Freizeitsportler und Hunde jeweils vom 1. März bis 31. August des Jahres für die entsprechenden Wiesen.
Erfreulicherweise halten sich die meisten Parkbesucher daran, doch leider gibt es immer mal wieder „Ausreißer“, ob aus Ignoranz oder Unachtsamkeit, obwohl an den Vogelwiesen Hinweise angebracht sind. Besonders freilaufende Hunde richten hier viel Schaden an. Bitte helfen Sie daher mit und nehmen Sie Rücksicht, damit den Vögeln dieser Lebensraum erhalten bleibt und wir uns auch in der Zukunft noch an Ihnen erfreuen und sie beobachten können.
Bei Rückfragen steht Ihnen Brigitte Natzke vom Bund Naturschutz und unserem Arbeitskreis SOS Natur gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bitte per E-Mail an redaktion@neubiberg-for-future.de