Die Gemeinde Neubiberg hat sich schon seit längerer Zeit Klimaschutz-Ziele gesetzt und dafür unter anderem Fördermaßnahmen für energetische Sanierung definiert und finanziert.
Z.B. wird die CO2-Menge, die man bei energetischer Sanierung einspart mit 1 € je kg CO2 gefördert (limitiert).
Die Förderungsmöglichkeiten sind in den letzten Jahren mehrfach auf weitere Bereiche erweitert worden. Das betrifft sowohl die Ausweitung auf Mobilität als auch weitere Klimaschutzmaßnahmen.
Die gemeindliche Förderung ergänzt Fördermöglichkeiten des Bundes.
Ein Überblick der Fördermöglichkeiten durch Bund (KFW BAFA) und Gemeinde ist hier zu finden:
> Klimaschutz-Fördermöglichkeiten in Neubiberg <
Darin enthalten sind Überblicks-Informationen zur Förderung von
- Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
- Heizungserneuerung bzw. Heizungs-Alternativen
- Solaranlagen
- Energetische Beratungskosten (bei neueren Gebäuden), ergänzend zu der Förderung des Bundes (die für ältere Gebäude gilt)
aber auch 2021 -2023 neu beschlossene Neubiberger Fördermöglichkeiten für
- Lastenräder und Fahrradanhänger
- Günstige MVG Fahrten mit Klimaticket
- Ladepunkte für E-Mobilität
- Baumpflanzungen
- Dach und Fassadenbegrünungen
- Regenwasseranlagen in Bestandsgebäuden
Die detaillierten Beschreibung von Maßnahmen, welche finanziell von Seiten der Gemeinde Neubiberg gefördert werden finden Sie unter Förderprogramm Klimaschutz und die konkreten Förderkonditionen hier: Förderkonditionen
Zusätzlich gilt seit Jahresbeginn 2023 als weitere Bezuschussung von PV Anlagen (und Speicher) die vollständige Umsatzsteuerbefreiung für Material und Arbeit: Finanzamt Bayern: Hilfe für Photovoltaikanlagen