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Förderung energetischer Sanierungen

Im Folgenden finden Sie eine aktualisierte Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten für Heizen und Klimaschutz in Bestandsgebäuden durch Bund sowie durch die Gemeinde Neubiberg, Stand 2024.

Fördermöglichkeiten durch den Bund 

Die Förderungen des Bundes nach dem Gebäudeenergiegesetz sind im Jahr 2024 angepasst und erweitert worden. Seit August 2024 liegen sie nun vollständig ausformuliert vor.
Sie sind im Folgenden in groben Zügen aufgezählt. Jeweils anschließend finden Sie Verweise auf die detaillierten Informationen im Netz.

1. Heizungen

Neue Heizungen in Bestandsgebäuden werden, sofern sie zu mindestens 65 Prozent klimaneutral sind, mit bis zu 50 Prozent – bei einer Obergrenze für die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro – für die erste Wohneinheit gefördert. Für sozial bedürftige Haushalte können es sogar bis zu 70 % sein. Die geförderten Heizungstypen für Bestandsgebäude sind u.a.

  • Fern- und Nahwärme,
  • Wärmepumpen,
  • H2-Ready-Gasheizungen,
  • automatisch beschickte Biomasse-Zentralheizungen (z.B. Pellets, Hackschnitzel).

Die detaillierten Fördermöglichkeiten durch den Bund bzw. die BAFA nach dem Gebäudeenergiegesetz sind hier zu finden.

2. Gebäudesanierung

Gebäudesanierungen tragen maßgeblich zur CO2 Reduktion bei. Sie werden nach wie vor durch die Gemeinde (siehe unten) und den Bund gefördert. Informationen dazu gibt es bei der BAFA und in einem ausführlichen  Infoblatt zum Download.

3. Energieberatung

Energieberatungen werden weiterhin bezuschusst. Der Fördersatz des Bundes hat sich jedoch (auf maximal 50 %)  reduziert. 

4. Weitere Förderungen des Bundes

Verschiedene weitere Förderungsmöglichkeiten, sind u.a. beim Umweltministerium beschrieben.

5. Zukünftiges

Fördermöglichkeiten in Neubiberg

Die Gemeinde Neubiberg hat sich schon seit längerer Zeit Klimaschutzziele gesetzt und dafür unter anderem Fördermaßnahmen für eine energetische Sanierung definiert und finanziert.
Z. B. wird die CO2-Menge, die man bei einer energetischen Sanierung einspart, mit 1 € je kg CO2 gefördert (limitiert). Die Förderungsmöglichkeiten sind in den letzten Jahren mehrfach auf weitere Bereiche erweitert worden. Das betrifft die Ausweitung auf die Mobilität und auch auf weitere Klimaschutzmaßnahmen. Diese gemeindliche Förderung ergänzt die Fördermöglichkeiten des Bundes (siehe oben).

In der gemeindlichen Förderung enthalten sind u.a.

  • energetische Beratungskosten (bei neueren Gebäuden),
  • Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden,
  • Heizungserneuerung bzw. Heizungs-Alternativen,
  • Solaranlagen (thermische Solaranlagen und Photovoltaik).

Diese Zuschüsse werden zum einen durch die Berechnung der CO2 Vermeidung ermittelt (z.B. über ein Energieverbrauchsgutachten), aber auch teilweise im einfacheren Verfahren durch prozentuale Pauschalen. Deshalb sollte zur Antragstellung entschieden werden (z.B. bei Heizungen), nach welchem Verfahren beantragt wird. Es ergeben sich unterschiedliche Förderhöhen, aber auch unterschiedlicheAufwände.

Die detaillierte Beschreibung von Maßnahmen, die seitens der Gemeinde Neubiberg gefördert werden, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde, die konkreten Förderkonditionen können Sie als Infobroschüre herunterladen.

Weitere Klimaförderkategorien der Gemeinde sind im selben Förderprogramm aufgeführt:

  • Lastenräder und Fahrradanhänger,
  • Ladepunkte für E-Mobilität,
  • Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen,
  • Regenwasseranlagen in Bestandsgebäuden
Energieausweis, energetische Sanierung