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Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen ab 2023

2023 ist ein gutes Jahr für die Photovoltaik. Die Anschaffung einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach lohnt sich dank steuerlicher Vereinfachungen mehr denn je, Hürden für Anlagen über 10kWp werden beseitigt. Damit gilt umso mehr: Macht die Dächer voll. Je größer die PV-Anlage, desto schneller schaffen wir die Energiewende.

Gute Neuigkeiten für Hauseigentümer*innen, die ab 2023 die Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach planen. Die Bundesregierung schafft mit dem Jahressteuergesetz 2022 zahlreiche steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen, einschließlich handfester finanzieller Vorteile. Bislang mussten sich Betreiberinnen einer PV-Anlage zwischen Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmerregelung entscheiden und die Photovoltaikanlage in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Ab 1.Januar 2023 ändert sich einiges:

Einkommensteuer
Hier gilt die neue Regelung sogar schon ab dem 1.Janunar 2022, also für das Steuerjahr 2022:
Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen auf privaten Ein- und Zweifamilienhäusern oder einer Gewerbeimmobilie mit einer Leistung bis zu 30 kWp sind von der Einkommensteuer auf den Ertrag aus der PV-Anlage befreit. Bisher war das nur für Anlagen unter 10 kWp per Antrag möglich, für größere Anlagen brauchte es einen Nachweis (sog. Liebhaberei). Die neue Regelung gilt auch für alle bestehenden Anlagen sowie für größere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen.

Umsatzsteuer
Ab 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage mit bis zu 30 kWp Leistung – einschließlich eines Speichers –  ein Umsatzsteuersatz von 0%, d.h. man kauft die PV-Anlage und den Speicher beim Lieferanten zum Nettopreis, der bisher zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag von 19% entfällt. Auch für größere Anlagen gilt diese Regel unter bestimmten Voraussetzungen. Damit können PV-Anlagen Betreiber*innen ohne steuerlichen Nachteil von Anfang an die Kleinunternehmerregelung wählen und der Bürokratieaufwand der Regelbesteuerung entfällt. Ebenso entfällt die Besteuerung des Eigenverbrauchs mit der Umsatzsteuer, was ein handfester finanzieller Vorteil ist. Leider gibt es einen Wermutstropfen: die Vereinfachung gilt nicht für alle vor dem 1. Januar 2023 gelieferten, installierten und in Betrieb genommenen Anlagen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG-2023)
Auch das am 30 Juli 2022 in Kraft getretene neue EEG-2023 sieht ab 1. Januar 2023 (teilweise auch schon ab 30.Juli 2022) verschiedene Verbesserungen für neue installierte PV-Anlage vor: Bessere Einspeisevergütungen, Wegfall der 70%-Deckelung der Nennleistung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz, Förderung für Photovoltaik-Installation ersatzweise im Garten.

Weitere Infos und Links finden sie auf folgenden Seiten:

PV-Magazin: Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen ab 2023
Haufe.de: Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023
Verbraucherzentrale: EEG 2023 das ändert sich für-Photovoltaikanlagen

Infos zu finanziellen Föderungen bei der Installation von PV-Anlagen gibt in folgendem Beitrag: Förderung Energetische Sanierung

Ausführliche Tipps rund um die Installation einer PV-Anlage finden sie im Photovoltaik-Leitfaden auf der Homepage von Klimaneutral 2035:
10 Schritte zur Photovoltaikanlage